Übersetzer Lettisch Deutsch

Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung Lettisch - Deutsch

Übersetzungen Lettisch: Professionell und preiswert

Die Urkundenübersetzungen müssen in der Regel beglaubigt werden. Um volle Rechtskraft zu entfalten, müssen wir als ermächtigte Übersetzer die Dokumente im Original in Augenschein nehmen. Anschließend fertigen wir die Übersetzung an, beglaubigen sie und überreicht Ihnen persönlich oder postalisch.

Kosten einer beglaubigten Urkundenübersetzung in Lettisch sind niedriger als Sie vermuten

Wenn eine Übersetzung aus mehreren Seiten besteht, dann werden die Seiten miteinander zu einem mehrseitigen Dokument gebunden; der Beglaubigungsvermerk wird nicht auf jeder Seite der Übersetzung gemacht, sondern nur einmal auf dem gebundenen Dokument. Das spart Ihnen die Beglaubigungsgebühren.
Übersetzungen : :  beglaubigte Urkunden und Dokumente: Bulgarisch, Türkisch, Spanisch und EnglischBeglaubigte Übersetzungen : : Geburtsurkunde: Tschechisch, Italienisch, Weißrussisch und TürkischÜbersetzungen : :  Technische Fachtexte: Griechisch, Litauisch, Slowakisch und UkrainischBeglaubigte Übersetzungen : : Berufsausübungsrecht: Niederländisch, Russisch, Norwegisch und ChinesischBeglaubigte Übersetzungen : : Führungszeugnisse: Rumänisch, Finnisch, Japanisch und Bulgarisch

Übersetzer Lettisch

Übersetzung mit Beglaubigung Führungszeugnisse in Lettisch

Urkundenübersetzungen mit Beglaubigung Lettisch

Beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente und Urkunden werden ausschließlich durch Übersetzer angefertigt, die bei den deutschen Gerichten dazu ermächtigt sind (ermächtigte und beeidigte Übersetzer). Der dazu ermächtigter Übersetzer muss auf der Übersetzung deren Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigen. Wir bieten derzeit folgende Sprachen an: Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Weißrussisch
Übersetzungen für aller Arten von Dokumenten. Auf Wunsch mit Beglaubigung zur Vorlage bei Behörden und Gerichten.: Rumänisch, Weißrussisch, Finnisch und SchwedischÜbersetzungen : :  Rentensachen: Ukrainisch, Litauisch, Russisch und ItalienischBeglaubigte Übersetzungen : : Führungszeugnisse: Französisch, Portugiesisch, Japanisch und Türkisch

Übersetzer Lettisch Deutsch

Bei der Übersetzung von wichtigen Dokumenten muss sicher sein, dass die Übersetzungen vollständig und getreu den Originalen sind. Diese Sicherheit gibt eine beglaubigte Übersetzung. Sie wird nicht nur von Gerichten und Behörden verlangt, aber auch beispielsweise von Banken, Schulen und Universitäten, von den Arbeitgebern und in vielen anderen Situationen.

Was bedeutet "beglaubigte Übersetzung"?

Es bedeutet, dass die Übersetzung volle Rechtskraft besitzt. Sie kann bei jedem Gericht, Behörde und allen anderen Stellen vorgelegt werden und hat Gültigkeit wie das Original.

Wer darf eine Übersetzung beglaubigen?

Ausschließlich Übersetzer, die besonders strenge Anforderungen erfüllen und von einem deutschen Gericht dazu ermächtigt wurden. Alle Urkundenübersetzer bei Soltaris sind ermächtigt. Also - wir können alle unsere Übersetzungen beglaubigen

Wie erkenne ich eine beglaubigte Übersetzung?

Jede beglaubigte Übersetzung muss einen speziellen Beglaubigungsvermerk haben und mit den geforderten Stempeln versehen werden
  • Beglaubigungsvermerk
    Der Vermerk bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
    Er enthält außerdem Ort, Datum und Unterschrift des Übersetzers im Original.
  • Stempel
    Der runde Stempel enthält den Namen des Übersetzers, Registernummer, Sprache, für die der Übersetzer ermächtigt ist und ggf. Adresse. In manchen Bundesländern wird der Stempel nicht verlangt.

Wird eine im Ausland gemachte Übersetzung anerkannt?

Vorsicht - meistens nicht!Das Gesetz (§142 ZPO) verlangt, dass die Übersetzung von einem Übersetzer beglaubigt werden muss, der von einem (für seinen Wohnsitz zuständigen) deutschen Gericht öffentlich bestellt, vereidigt und ermächtigt wird.
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